Informationen

Diese Seite ist ein Informationsangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es dient als erste Anlaufstelle für Familien, um mit wenigen Klicks im Infotool zu überprüfen, auf welche Familienleistungen Ihre individuelle Familie voraussichtlich Anspruch hat. 

Elterngeld, Kinderzuschlag und Kindergeld

Eltern haben nach der Geburt des Kindes in der Regel bis zu 14 Monate Anspruch auf Elterngeld und können sich durch die Elternzeit bis zu 3 Jahre vom Job freistellen lassen. Hinzu kommt das einkommensunabhängige Kindergeld, das bei der Steuer mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird.  

Den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten Personen, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht oder nur knapp für den gesamten Bedarf ihrer Familie. 

Was ist das Elterngeld Plus? Wie beeinflussen Kinderbetreuungskosten oder der Entlastungsbetrag für Alleinerzeihende die Steuern? Woher wird ein Unterhaltsvorschuss bezogen? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen zu den Familienleistungen liefert das Infotool Familie

Was ist Mutterschaftsgeld?

Eltern können nicht erst nach der Geburt Familienleistungen wie das Kindergeld beantragen. Schon vor der Geburt haben schwangere Personen Anspruch auf eine Vielzahl an Leistungen. Eine schwangere Person die einer Beschäftigung oder sonstigen Tätigkeit nachgeht, steht sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ein besonderer Schutz zu (Mutterschutz). Das Mutterschaftsgeld und andere Mutterschaftsleistungen sichern in dieser Zeit das Einkommen. Im Tool gibt es weitere Informationen und Links zu den jeweiligen Anlaufstellen.

Wofür ist die Familienpflegezeit?

Wenn Beschäftigte einen pflegebedürftigen Angehörigen oder eine pflegebedürftige Angehörige zu Hause pflegen wollen, können sie eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragen. Bei einer akuten Pflegesituation können Beschäftigte Pflegeunterstützungsgeld beantragen. 

 

Folgende Leistungen bzw. Erleichterungen sind derzeit Teil dieses Tools:

Basiselterngeld, Ehegattensplitting, Elterngeld Plus, Elternzeit, Familienpflegezeit, Kindergeld / Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz, Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten, steuerliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und Unterhaltsvorschuss. 

Detaillierte Informationen zu allen Familienleistungen sowie zu vielen weiteren Bereichen des Familienlebens finden Sie auf den Seiten des Familienportals

Hintergrund

Das Fraunhofer Fokus Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) hat in einer unabhängigen Studie das Infotool Familie und dessen Entwicklungsprozess untersucht. Die Erkenntnisse dieser Untersuchung sind in vier Blog-Posts durch das ÖFIT veröffentlicht worden. Sie können diese Artikel hier einsehen: 

Rechtliche Hinweise

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Bundesfamilienministerium auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten keine Rechtsauskünfte oder rechtlichen Ratschläge erteilen darf. Daher bitten wir um Verständnis, dass weder eine verwaltungsmäßige Bearbeitung von Einzelfällen noch eine individuelle Lebensberatung durchgeführt werden kann.